Abschlussprüfungen
Public Sector – Betreuung
Leistungen im Detail
Ausgliederungen
Rechtsformwahl
Unternehmensstrukturen
Förderprüfungen
Gebarungsprüfung
Interne Revision
Internes Kontrollsystem
Umstellung von Kameralistik auf Doppik
Abschlussprüfungen
Wenn wir Abschlussprüfungen (Rechnungsabschlussprüfungen) im öffentlichen Sektor durchführen, gelangen selbstverständlich die gleichen Prüfungsstandards zur Anwendung wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmungen.
Die Prüfungsstrategie wird dagegen vollkommen den Besonderheiten des öffentlichen Sektors angepasst.
Ausgliederungen, Rechtsformwahl und Unternehmensstrukturen
Der hohe öffentliche Investitionsbedarf und die immer engeren Haushaltsspielräume stehen oftmalig im Widerstreit der Interessen. Daher müssen sohin neue Formen der Organisation und Beschaffung ins Auge gefasst werden.
Das Spektrum der Alternativen reicht dabei von Ausgliederungen bis hin zu langfristigen Public Private Partnerships (PPP-Modelle). Ausgliederungen werden dabei vorwiegend vor dem Hintergrund der Einhaltung strikter Budgetkriterien vorgenommen. PPP-Modelle eignen sich dagegen zur Generierung langfristiger Effizienzgewinne.
Im Rahmen von Ausgliederungen stellt sich immer auch die Frage der optimalen Rechtsform und der optimalen Unternehmensstruktur. Unsere langjährige Prüfungs- und Beratungserfahrung im öffentlichen Sektor ermöglicht es uns, unsere Klienten auch in diesem Bereich beratend zu unterstützen.
Förderprüfungen
Einen weiteren Bereich unserer Prüfungsleistungen für den öffentlichen Sektor stellen Förderprüfungen dar.
Für Fördergelder, die von der öffentlichen Hand vergeben werden, sind regelmäßig detaillierte Verwendungsnachweise zu führen und die Einhaltung der Förderbestimmungen bzw. der widmungsgemäßen Verwendung durch einen unabhängigen Prüfer (first level control) zu bestätigen.
Aufgrund unseres Engagements und unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Förderprüfung dürfen bzw. durften wir eine Vielzahl von Fördernehmern zu unserer Klientel zählen. Dabei sehen wir unsere Prüfungstätigkeit auch immer als ein Instrument zur Optimierung für das Management an, vor allem wenn es um die Einhaltung von komplexen und formalen Förderbedingungen geht.
Gebarungsprüfung
Neben Wirtschaftsprüfungsleistungen (Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und hinsichtlich einer getreuen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) führen wir im öffentlichen Sektor auch Gebarungsprüfungen durch.
Gebarungsprüfungen adressieren im Gegensatz zur Wirtschaftsprüfung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit. Basierend auf unseren Erfahrungswerten im öffentlichen Bereich sind wir in der Lage im Rahmen von Gebarungsprüfungen auf identifiziertes Verbesserungspotenzial hinzuweisen.
Interne Revision
Die Interne Revision unterstützt die Leitung von öffentlichen Einrichtungen in ihrer Kontroll-, Steuerungs- und Lenkungsfunktion im Wege der Durchführung unabhängiger, interner Prüfungshandlungen.
Wir unterstützen Sie einerseits beim Aufbau einer internen Revision, andererseits überprüfen wir bei einer bereits bestehenden internen Revision Ihre Effizienz, Ihre Prüfungsstrategien, Ihre Berichtserstattung bzw. Ihre Unabhängigkeit.
Ein Tätigkeitsbereich von unserer Kanzlei ist darüber hinaus die vollständige Übernahme der internen Revision (Outsourcing der internen Revision). Dies bedeutet, dass wir selbst als interne Revisoren von öffentlich-rechtlichen Körperschaften tätig werden. Der Vorteil dabei ist, dass der Klient jederzeit auf das Know-How und die Erfahrungen von Wirtschaftsprüfern und Revisoren zurückgreifen kann. Dadurch ist es auch kleineren Einheiten möglich, eine interne Revision zu implementieren, ohne dafür eigene Dienstnehmer abstellen zu müssen, die möglicherweise nicht unabhängig agieren können.
Internes Kontrollsystem
Körperschaften öffentlichen Rechts haben ebenso wie Kapitalgesellschaften über ein dem Unternehmen entsprechendes Internes Kontrollsystem (IKS) zu verfügen. Es müssen ständig geeignete Maßnahmen für ein Überwachungssystem gesetzt werden, damit dem Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt und Schäden für das Unternehmen abgewendet werden.
Insbesondere soll ein funktionierendes IKS die Wirksamkeit sowie Effizienz der betrieblichen Abläufe sicherstellen, für eine verlässliche finanzielle Berichterstattung sorgen und dazu beitragen, dass einschlägige Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.
Das IKS ist laufend auf seine Effizienz zu prüfen und gegebenenfalls an Veränderungen anzupassen, wobei wir unsere Klienten aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich optimal prüfend und beratend unterstützen können. Unsere Leistungen im Zusammenhang mit dem IKS umfassen unter anderem:
Prüfung des IKS und Abgabe eines Urteils hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des IKS
Erhebung des Istzustandes und Evaluierung des IKS
Implementierung des IKS bzw. Beratung bei der Implementierung des IKS
Schulungen im Zusammenhang mit dem IKS
Beratungen und Prüfungen im Zusammenhang mit der IKS-relevanten IT
Steuerberatung
Im Zuge der Besteuerung des öffentlichen Sektors und seiner Eigen- bzw. Beteiligungsgesellschaften gelangen steuerliche Spezialregelungen zur Anwendung. Aus diesem Grund benötigen der öffentliche Sektor und seine Unternehmen eine branchenspezifische steuerrechtliche Beratung.
Wir sind im öffentlichen Sektor eine der führenden Prüfungs- und Beratungsgesellschaften und blicken auf eine jahrelange Erfahrung in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung von Körperschaften öffentlichen Rechts zurück.
Unsere Kanzlei berät den öffentlichen Sektor und seine Unternehmen hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen sowie insbesondere ihrer wirtschaftlichen Betätigungen und erbringen dabei unterschiedlichste Steuerberatungsdienstleistungen, wobei der Schwerpunkt unserer Tätigkeit von Gesetzes wegen im Bereich der Umsatzsteuer und der Lohnabgaben liegt.
Neben der laufenden Steuerberatung kommt der steuer- und wirtschaftsrechtlichen Gestaltungsberatung eine besondere Bedeutung zu. Dabei verfolgen wir das Ziel, eine langfristige Minderung der Steuerlast unserer Mandanten im öffentlichen Sektor zu erreichen.
Umstellung von Kameralistik auf Doppik
International betrachtet schreitet im öffentlichen Bereich die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik aus gutem Grund zügig voran, während Österreich in diesem Bereich noch etwas nachhinkt. Durch die Umstellung auf die Doppik werden insbesondere folgende Schwächen der Kameralistik beseitigt:
Die Kameralistik bietet keine vollständige Vermögens- und Schuldenrechnung.
Die Kameralistik verpflichtet nicht zur periodischen Vermögensinventur.
Die Kameralistik bietet keinen direkten Ausweis des Ressourcenverbrauchs und Wertezuflusses (accrual accounting).
Im Rahmen der Kameralistik erfolgt keine Ermittlung der Vermögensabnutzung als Basis für Kosten- und Leistungsabrechnungen und zur Vorsorge für Ersatz- bzw. Rationalisierungsinvestitionen.
Im Rahmen der Kameralistik erfolgt keine Rechnungskonsolidierung mit ausgegliederten Verwaltungseinheiten.
Wir sind weltweit maßgeblich in die Entscheidungsfindung von Lösungen für strittige Themenbereiche in der Rechnungslegung für den öffentlichen Sektor involviert. Nicht zuletzt deshalb können wir unsere Klienten bei der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik umfassend und kompetent betreuen.

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